![]() | ||
| 1.) | Die Garantie bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile. Nicht der Garantie unterliegenden Teile sind elektronische Bauteile und glashaltige Bauteile. Die Garantie ist ab Rechnungsdatum gültig und endet nach 12 Monaten. | |
| 2.) a) |
Von der Garantie ausgeschlossene Ersatzteile: alle Teile, welche nicht vom Hersteller zugelassen sind | |
| b) | sämtliche Flüssigkeiten und Schmierstoffe, sowie normaler Verschleiß und normale Abnutzung und Filtereinsätze | |
| c) | sämtliche nicht direkt auf der Rechnung bezeichneten Teile wie: Dichtungen, Zahnriemen, Schrauben, Dichtringe, Schläuche, Manchetten, Zündkerzen und Nebenaggregate (z.B. Lichtmaschine, Anlasser) | |
| 1.) a) |
Keine Garantie besteht durch Unfall, d.h. ein von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis | |
| b) | durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, Raub und Unterschlagung, unbefugten Gebrauch, sowie durch Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Überhitzung | |
| c) | durch Verwendung von nicht geeigneten Betriebsflüssigkeiten, Ölmangel oder Überhitzung, durch überschreiten vom Hersteller festgelegten Achs- oder Anhängelasten für die ein Dritter aus Ein- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat | |
| e) | wenn Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, welche nicht durch den Hersteller zugelassen sind | |
| f) | bei Fahrveranstaltungen mit Renncharakter | |
| 2.) a) |
Ebenso ist die Garantie ausgeschlossen, wenn die Wartungsarbeiten an den garantierten Bauteilen nicht wie vom Hersteller vorgeschrieben, durchgeführt werden. (mit Belege) | |
| b) | am Kilometerzähler manipuliert wurde oder ein Defekt bzw. Austausch nicht gemeldet wurde | |
| c) d) e) |
den garantiepflichtigen Schaden nicht vor Beginn der Reparatur gemeldet hat gegen die Abwicklungsbestimmungen verstößt das Ersatzteil nicht fachgerecht von einem Meisterbetrieb mit Nachweis eingebaut wurde | |
| f) | wenn die Betriebsstoffe als auch bei Motoren sämtliche Zahnriemen des garantierten Teils nicht erneuert worden sind | |
| 1.) | Die Garantie gilt nur auf dem Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. | |
| 1.) | Die Garantie umfasst die Reparatur des garantierten Teils nach Wahl des Garantiegebers. Hierbei kann der Garantiegeber wählen zwischen einer kostenlosen Lieferung eines gleichwertigen Teils oder der Instandsetzung nach technischen Erfordernissen inklusive der Lohnkosten für den Aus- und Einbau sowie Montage nach den Herstellerarbeitswerten. Hierbei werden die Lohnkosten auf 20 % des Kaufpreises des garantierten Ersatzteils (Materialwert inklusive Frachtkosten und zuzüglich gesetzlicher MwSt. mit Nachweis), beschränkt. Sollte ein gleichwertiges Teil durch den Verkäufer nicht geliefert werden können, so hat vor dem Bezug von Teilen bzw. einer Instandsetzung eine Zustimmung des Verkäufers zu erfolgen. Der Garantieanspruch erfolgt nach Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Verkäufer für das Material insgesamt auf den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils zuzüglich der oben definierten Lohnkosten. Falls die Instandsetzung die Materialkosten den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils überschreiten, so beschränkt sich der Garantieanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des Teils. Die bei der Reparatur bzw. Instandsetzung angefallenen Lohnkosten sind auf 20% des Kaufpreises des garantierten Ersatzteils beschränkt. Hieraus ergibt sich eine Gesamtleistung der Garantie von 120% des Kaufpreises (Materialwert 100% und Lohnkosten maximal 20%). Den Differenzbetrag trägt der Garantienehmer/Käufer als Selbstbehalt. | |
| 2.) a) |
Die Garantie umfasst nicht Einstellarbeiten, sowie Test- und Messarbeiten, wenn diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden stehen | |
| b) c) |
Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden Kosten für Luftfracht | |
| 3.) | Es werden nur die der Garantie unterliegenden Reparaturen entschädigt. Bei Durchführung anderer Arbeiten wird mit Hilfe von Arbeitszeitwerten die Höhe der Reparatur errechnet. | |
| 4.) | Die Garantie bewirkt nicht, dass Ansprüche auf Wandlung geltend gemacht werden kann. Ebenso gilt gleiches für eine Minderung des Kaufpreises. | |
| 1.) | Im Falle eines Garantieschadens hat der Käufer unverzüglich und immer vor Beginn einer Reparatur dem Verkäufer dieses zu melden und das Fahrzeug bereitzustellen. Hierbei kann der Verkäufer selbst die Reparatur durchführen oder einen geeigneten Reparaturbetrieb benennen. | |
| 2.) | Ist eine Reparatur durch den Verkäufer nicht möglich, kann diese nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Verkäufers auch von einer Fachwerkstatt erfolgen. Reparaturrechnungen müssen dem Verkäufer innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgelegt werden. Hierbei müssen Löhne, Teilepreise und Arbeitszeitwerte detailliert zu ersehen sein. | |
| 3.) | Der Verkäufer hat das Recht, die der Garantie unterliegenden, beschädigten Teile zu untersuchen und zur Verfügung gestellt zu bekommen. | |
| 4.) | Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen des Verkäufers zu befolgen. | |
| § 6 | Garantiedauer Garantiebeginn ist das Rechnungsdatum und endet nach 12 Monaten. Wird ein garantiertes Teil in diesem Zeitraum ausgetauscht, erlischt die Garantie. | |
| § 7 | Wird ein garantiertes Teil oder das gesamte Fahrzeug verkauft, kann der Käufer seine Ansprüche aus dieser Garantiezusage abtreten. Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren in sechs Monaten nach Eintritt des Schadenfalls. | |