Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ersatzteilevertrieb
1.) Preise
a.)   Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und Nachlässe und zuzüglich Umsatzsteuer.

2.) Sonstiges
a.)  Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, besonders Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

b.)  Sämtliche Bedingungen sind für den Verkauf gebrauchter Fahrzeugteile sowie für den Verkauf gebrauchter und unfallbeschädigter Fahrzeuge gültig.

3.) Zahlung
a.)  Die Zahlung ist bei Abnahme des Kaufgegenstandes ohne Skonto oder anderen Nachlässen zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten.

b.)  Die Zahlung ist in bar oder durch Scheck bzw. Scheckkarte zu leisten. Nach Vereinbarung kann die Zahlung auch durch Überweisung erfolgen

c.)  Verzugszinsen werden mit 3 % p.A. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

4.) Garantie
a.)  Auf sämtliche gebrauchten Ersatzteile wird eine Garantie von 12 Monaten geboten. Hierbei werden die Garantiebedingungen des Verkäufers zugrunde gelegt. Eine Voraussetzung der Garantie ist, dass sämtliche Kaufgegenstände in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und das der Einbau im Schadensfall nachgewiesen werden kann.

5.) Haftung
a.)  Der Käufer hat die Pflicht einen Schaden, der durch den Kaufgegenstand entstanden ist, unverzüglich dem Verkäufer in schriftlicher Form anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.

b.)  Der Verkäufer haftet für Schäden nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

c.)  Ausgeschlossen ist die eigene Haftung des gesetzlichen Vertreters, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer, ausser in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

6.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
a.)  Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war.